In der Anhörung zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes hagelte es Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung. Besonders kritisch gesehen wurde die Beibehaltung der Regelstudienzeit bei gleichzeitiger Verlängerung der Praxisphasen und Aufnahme zusätzlicher Querschnittsthemen ohne klare Vorgaben zur Umsetzung und Ressourcenausstattung.
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