Hilferuf der Schwimmbad-Kommunen

Kolumne

In kommunalen Schwimmbädern lernen die Kleinsten das Schwimmen. Sie dienen als Sportstätten oder einfach als Ausflugsziel für Familien. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Ankündigung, das Hallenbad in Erlensee kommendes Jahr zu schließen, viele Schlagzeilen macht. Die Aufregung in Erlensee und benachbarten Kommunen ist groß. Aber Vorsicht: Es geht nicht nur um die Frage Sanieren oder Schließen. Denn nur mit einer Sanierung ist es nicht getan. Die jährlichen Betriebskosten belasten die Stadt sehr und die Eintrittsgelder decken nur einen Bruchteil des Finanzbedarfs. Den Rest bezahlen die Erlenseerinnen und Erlenseer bzw. die dortigen Firmen über die Grund- und Gewerbesteuer. Ich bin mir sicher, die Verantwortlichen in Erlensee haben sich ihre Entscheidung nicht leichtgemacht. Niemand dort schließt gerne das Schwimmbad. Aber die örtliche Steuerschraube immer weiter nach oben zu drehen kann auch nicht die Antwort sein. Ich finde es auch nicht gerecht, wenn die Erlenseer Bürgerinnen und Bürger alleine für etwas zahlen, das von Menschen weit über Erlensee hinaus genutzt wird.

Erlensee steht mit der Problematik keineswegs alleine dar. In den vergangenen Jahren haben schon viele kommunale Schwimmbäder schließen müssen. Weitere werden folgen, wenn sich nicht grundsätzlich etwas ändert. Die schwarz-grüne Landesregierung bezeichnet den Betrieb von Schwimmbädern als rein freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen. Eine zweckgebundene Zuweisung für den Unterhalt von Schwimmbädern gibt es nicht. Die Hilferufe der Schwimmbad-Kommunen sollten daher von der Landesregierung ernst genommen werden. Durch Corona ist die Liste der Nichtschwimmer lang geworden. Ohne erreichbare Schwimmbäder wird sie noch länger. Damit darf das Land die Kommunen im laufenden Betrieb aber nicht alleine lassen.