In mehr als der Hälfte der deutschen Bundesländer ist es längst selbstverständlich, dass alle Lehrkräfte das gleiche verdienen – egal an welcher Schulform sie unterrichten. In Hessen ist das anders. Hier werden Grundschullehrkräfte nach A 12 besoldet, alle anderen Lehrkräfte sind im Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Gleichzeitig haben Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen die meisten Stunden zu unterrichten, verdienen im Vergleich aber am wenigsten.
Dabei haben die Lehrkräfte an den Grundschulen eine große Verantwortung. Sie sollen die Freude am Lernen wecken, Inklusion umsetzen und den Grundstein für die weitere Bildung der Schülerinnen und Schüler legen. Gleiches gilt übrigens auch für Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas.
Anderorts hat man die Wichtigkeit dieser Aufgaben längt erkannt. So hat neben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Berlin, Hamburg und Bremen auch unser Nachbarland Thüringen A13 für alle umgesetzt.
Auch in NRW gibt es nun laut Koalitionsvertrag die Bestrebung eine einheitliche Einstiegsbesoldung aller Lehrkräfte umzusetzen. Somit haben zwei Bundesländer mit direkter Nachbarschaft zu Hessen attraktivere Lohnbedingungen für Grundschullehrkräfte. Das verschärft die Konkurrenz und den hessischen Lehrermangel.
Denn in Hessen fehlen uns zunehmend Lehrkräfte für die Grundschulen. Die Mehrzahl der angehenden Lehrinnen und Lehrer strebt eine Anstellung in der mit A13 höher besoldeten Sekundarstufe an. Die Differenz zwischen den Besoldungsstufen beträgt beim Einstiegsgehalt rund 500 Euro im Monat.
Auch angesichts des massiven Grundschullehrermangels in Hessen brauchen auch wir endlich eine Reform der Besoldung und ein Ende der unterschiedlichen Bezahlung mit Lehrkräften 1. und 2. Klasse. Es muss Schluss damit sein eine Schulform gegen die anderen auszuspielen.
Kolumne vom 13.08.2022 im Hanauer Anzeiger