Wählen ab dem 16 Geburtstag? In Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können Jugendliche in diesem Alter bereits ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. In wenigen Bundesländern ist das nicht möglich. Hessen zählt dazu. Das aktive kommunale Wahlrecht mit 16 wurde in Hessen von SPD und Grünen zwar 1998 eingeführt, aber nach einem Jahr hat es die damals neue CDU-geführte Regierung wieder rückgängig gemacht, bevor die Kommunalwahl stattfand. Jetzt liegt im Landtag von Seiten der SPD erneut ein Gesetzentwurf zur Senkung vor.
Denn was in so vielen Bundesländern funktioniert, sollte doch mittlerweile auch in Hessen möglich sein. An Erfahrung im Wählen scheint es den Jugendlichen in Hessen jedenfalls nicht zu mangeln. 243 hessische Schulen haben zum Beispiel an der Juniorwahl zum Bundestag 2021 teilgenommen, darunter auch die Hohe Landesschule Hanau sowie die Otto-Hahn-Schule.
Die nach wie vor bestehende Blockadehaltung der CDU gegen ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen hat zudem keinerlei rechtliche, sondern rein gesellschaftspolitische Gründe. Ich meine 16- und 17-jährige sind Teile unserer Gesellschaft. Die Entscheidung, jungen Erwachsenen bereits in diesem Alter mehr politische Teilhabe zu ermöglichen, ist letztlich eine Frage wie ernst man diesen Personenkreis nimmt, der oft schon mitten im Leben steht. Gerade in diesem Alter sind viele politisch hochinteressiert und auch engagiert. Falls nicht, dann kann die aktive Teilhabe an demokratischen Prozessen dazu beitragen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Ich bin überzeugt, wer ab 16 wählen darf, beschäftigt sich auch in der Schule gerne früher mit Themen wie Demokratie, Parteien sowie den Politikerinnen und Politikern selbst.
Erschienen im Hanauer Anzeiger am 30.04.2022