Verfassungswidrig

Kolumne

Jeder Kommunalpolitiker weiß, dass man einen Haushalt für ein Jahr aufstellt, in Ausnahmefällen für zwei. „Haushalt“ im politischen Sinn hat übrigens nichts mit Ihrem oder meinem Haushalt zuhause zu tun. Der Begriff beschreibt die Gegenüberstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum. Zeigt sich im Lauf eines Jahres, dass diese Vorausplanungen nicht hinkommen, dann erstellt man einen sogenannten Nachtragshaushalt.
Mit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 war uns im Hessischen Landtag schnell klar, dass wir Einnahmeausfälle kompensieren müssen. Von einbrechenden Steuereinnahmen der Kommunen und denen des Landes selbst über pandemiebedingten Mehrbedarf für Masken und Tests bis hin zu Finanzhilfen für Unternehmen, Vereine und ganz vieles mehr: ein Nachtragshaushalt musste her und wurde in Windeseile mit ganz großer Mehrheit im Landtag beschlossen. CDU und Grünen wollten aber nicht immer wieder neu über solche Maßnahmen beraten, sondern haben sich einen Blankoscheck über Kredite von 12Millarden € ausgestellt. Das sind 12 Mrd., über die CDU und Grüne bis 2023 frei verfügen wollten. Neben Corona-Hilfen sollten damit bis zur nächsten Wahl auch schwarz-grüne Wahlversprechen finanziert werden, für die eigentlich gar kein Geld da wäre.
Wir haben gesagt: Corona-Hilfen ja, aber nicht so! Anstatt eines Schattenhaushalts ohne Zugriff durch den Landtag hatten SPD und FDP gemeinsam einen weiteren Nachtragshaushalt zur Beratung vorgelegt. CDU und Grüne hatten das mit ihrer Ein-Stimmen-Mehrheit abgelehnt und rigoros ihren Kurs durchgesetzt. Jetzt hat Hessens höchstes Gericht geurteilt, dass der schwarz-grüne Weg verfassungswidrig ist. Eine größere Klatsche für eine amtierende Landesregierung kann es nicht geben. Die Hinterzimmerpolitik von Bouffier, Al-Wazir und Co hat nun hoffentlich ein Ende.