Bei einer Krankheit führt der erste Weg oft zum Hausarzt. Wie weit dieser Weg ist hängt heute jedoch stark vom Wohnort ab. Denn die Versorgung mit Allgemeinärztinnen und -ärzten im ländlichen Raum wird immer dünner, da sich für viele Praxen keine Nachfolge findet. Die SPD-Landtagsfraktion möchte diesen Trend entgegenwirken und hat einen umfassenden Gesetzentwurf zur Einführung einer so genannten „Landarztquote“ eingebracht.
Wir wollen, dass an den hessischen Universitäten zehn Prozent der Medizinstudienplätze für solche Bewerberinnen und Bewerber reserviert werden, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre lang in einem Gebiet zu praktizieren, das von einer ärztlichen Unterversorgung betroffen oder bedroht ist. Damit dies gelingen kann, muss die Zahl der Medizinstudienplätze an den hessischen Universitäten insgesamt erhöht werden. Für die Vorfestlegung soll den Bewerberinnen und Bewerbern damit ein privilegierter Zugang zum Medizinstudium eingeräumt werden. Im Gegenzug werden Vertragsstrafen für den Fall festgelegt, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat sich im Anschluss an das Studium entgegen der Vereinbarung nicht als Hausarzt auf dem Land niederlässt.
Unser Ziel ist es, die beste medizinische Versorgung für alle Menschen in Hessen zu gewährleisten, unabhängig von Einkommen, Wohnort, Alter oder Mobilität. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Landesregierungen die Dringlichkeit offensichtlich verstanden – dort gibt es bereits entsprechende Quotenregelungen für das Medizinstudium. In den letzten 20 Jahren hat sich leider keine Hessische Landesregierung dafür verantwortlich gefühlt, mehr Ärzte auszubilden und die Allgemeinmedizin zu stärken. Die Landarztquote ist deshalb ein ganz zentraler Baustein zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Infrastruktur.