Wohnraum erhalten – Antrag für Experimentierklausel

Wohnhäuser, die nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen – der Fall des Areals „Sportsfield housing Area“ in Hanau sorgte nicht nur beim SPD-Landtagsabgeordneten Christoph Degen für Kopfschütteln. Aus diesem Grund stellte er nun gemeinsam mit seiner Fraktion einen Antrag (Drs. 20/1221) an die Hessische Landesregierung, um für deren Unterstützung für das Vorhaben in Berlin zu werben. Explizit wird damit die Landesregierung aufgefordert im Zuge der geplanten Novelle des Baugesetzbuches und der Baulandmobilisierung sich bei der Bundesregierung für eine Experimentierklausel, wie von Oberbürgermeister Kaminsky gefordert, einzusetzen.

 

„Angesichts des knappen Wohnraums in der Region ist es nicht nachvollziehbar, wenn einerseits bezahlbarer Wohnraum händeringend gesucht wird und andererseits, wie in Hanau, seit Jahrzehnten genutzter Wohnraum abgerissen werden soll“, so Degen. Eine Experimentierklausel soll es den Kommunen daher ermöglichen Abweichungen von Richt- oder Grenzwerten bei Immissionen festzusetzen. Dies soll nur für Gebäude gelten, die sich für eine Wohnnutzung eignen. „Die Grenzwerte sollen dabei nur in Ausnahmefällen überschritten werden und dürfen nur im gesundheitlich unbedenklichen Rahmen angepasst werden“, betonte Degen.