Die Schwarz-Grün Mehrheit im Landtag hat das hoch umstrittene neue Landtagswahlgesetz beschlossen. Damit werden die Grenzen von 16 Wahlkreisen verändert. Auch mein Wahlkreis ist davon betroffen. So wechselt die Gemeinde Niederdorfelden nun in den Wahlkreis Main-Kinzig II, dem Hanau, Erlensee, Maintal und Großkrotzenburg angehören.
Die SPD hält eine umfassende Wahlkreisreform aufgrund der veränderten Bevölkerungszahlen zwar für zwingend notwendig, diese muss aber nach einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren erfolgen. Wir schließen uns daher ausdrücklich der Stellungnahme des Innenministers von April 2017 an, in dem er vorschlägt, auf Grund aktueller und vor allem neuerer Zahlendaten zu Beginn der neuen Landtagswahlperiode tätig zu werden. Von diesem Vorschlag will der Innenminister aus unerfindlichen Gründen aber jetzt nichts mehr wissen.
Die nun erfolgte Reform geschieht auf der Basis veralteter Bevölkerungszahlen und ohne ausreichende Begründung. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landtagswahlkreise bezieht sich auf die wahlberechtigte deutsche Bevölkerung zum Stichtag des 31. Dezember 2015. Dabei sagt die Rechtsprechung eindeutig aus, dass man möglichst nah an den realistischen Zahlen der Wahlberechtigten liegen müsse. CDU und Grüne liefern damit unnötig einen Wahlanfechtungsgrund, denn angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Hessen sieht man, was sich in zwei Jahren verändern kann.
Es ist daher überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die schwarz-grüne Landesregierung für dieses Vorhaben nicht in der Lage ist, aktuelles Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Ein Schelm, wer parteipolitische Überlegungen dahinter vermutet.
Offensichtlich wollen die Koalitionsparteien sich für die kommende Landtagswahl eine bessere Ausgangslage in den betroffenen Wahlkreisen sichern. Auch mit den nun eingebrachten Änderungsanträgen hat Schwarz-Grün nicht wirklich was an dem aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzentwurf verbessert. Damit greift die schwarz-grüne Koalition willkürlich in das Wahlrecht ein. Die SPD-Fraktion behält sich daher eine rechtliche Überprüfung vor.