Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zum Schulgeld in Hessen und Berlin wirft nach Ansicht des bildungspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Christoph Degen, nicht nur Fragen zur Höhe des Schulgelds, sondern auch nach der Genehmigungspraxis von Privatschulen in Hessen auf. Degen sagte dazu am Freitag in Wiesbaden: Ersatzschulen sind ein das Bildungssystem bereicherndes Experimentierfeld. Sie sollen eine Ergänzung zum staatlichen Schulwesen darstellen und müssen allen Kindern, auch denen aus einkommensschwachen Familien offenstehen. Ob die Genehmigung einer neuen Grundschule in Frankfurt, die von den Eltern ein Schulgeld zwischen 800 und 1.000 Euro verlangt, verfassungsrechtlich einwandfrei ist, muss daher geklärt werden.
Die SPD hat gestern dazu eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/5105) in den Hessischen Landtag eingebracht. Die schwarz-grüne Landesregierung muss die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Genehmigung beantworten und erklären, warum öffentliche Grundschulen die besonderen pädagogischen Angebote dieser neuen Schule nicht wahrnehmen können. Geklärt werden muss auch, ob die Genehmigungspraxis in Hessen zu lax ist, so Degen.
Bereits 2015 habe die SPD-Fraktion mit ihrer Großen Anfrage zu den Ersatzschulen in Hessen (Drucksache 19/1632) die Problematik aufgegriffen, um die Einhaltung des Sonderungsverbots zu beleuchten. Damals hatte das Kultusministerium ausweichend erklärt, es könne die Frage nach einem zumutbaren Schulgeld nicht generell beantworten und habe aufgrund der komplexen Beurteilung von der Festlegung von Höchstgrenzen beim Schulgeld bisher absehen. Aufgabe des Staates ist es, eine institutionelle Integration aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und eine soziale Segregation aus wirtschaftlichen Gründen zu verhindern. Ein Richtwert als Höchstgrenze, wie sie von einigen anderen Bundesländern festgelegt wird, kann sinnvoll sein, sagte der Bildungsexperte.