
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Christoph Degen hat die Debatte im Hessischen Landtag zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes wie folgt kommentiert: Das freie Elternwahlrecht der Bildungsgänge steht für die SPD-Fraktion nicht zur Disposition. Der Versuch der FDP durch ein Chancengleichheitsabbaugesetz einen Numerus Clausus für den Gymnasialbesuch einzuführen, lehnen wir strikt ab.
Die Einschränkung des Elternwillens ist keine Lösung für das Versagen der schwarz-grünen Koalition in Frankfurt, die es versäumt hat, genügend Gymnasialplätze zu schaffen und Schulverbünde zu stärken. Die CDU spricht in der Frage der verbindlichen Grundschulempfehlung mit gespaltener Zunge. Die örtlichen Abgeordneten räumen Kindern mit positiver Grundschulempfehlung Vorrang bei der Verteilung auf die Schulformen ein, die CDU-Landtagsfraktion hingegen lehnt die dafür erforderliche Schulgesetzänderung ab.
Ein Numerus Clausus für Gymnasien baut nicht nur unnötig Druck auf und setzt die Schülerinnen und Schüler bereits in der Grundschule vermehrt unter Stress, sondern der frühe Zeitpunkt, zu dem die Eignung ausgesprochen wird, bietet vielfach keine tragfähige Prognose. Das hat auch der Grundschulverband in Hessen in der Anhörung im Ausschuss deutlich gemacht.
Wir müssen Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit durch mehr individuelle Förderung und Ganztagsschulen stärken, statt Kindern schon in der vierten Klasse vorzuschreiben, welcher Bildungsgang ihnen zuzutrauen ist.