Wo noch sparen?

Diese Frage stellt sich vielen hessischen Kommunen, denn ihre Finanzlage ist eine einzigartige Misere. Wie das Statistische Bundesamt im August mitteilte, stehen die hessischen Kommunen mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 5173 Euro auf Platz zwei der Flächenländer. Nur das Saarland schneidet noch schlechter ab. Auch die kürzlich veröffentlichte Studie von Ernst & Young bestätigt dieses Ergebnis. Sie verdeutlicht zudem, dass es in vielen Städten und Gemeinden kaum noch freiwillige Leistungen gibt, die noch gekürzt werden könnten. Auch bei der Gebührenerhöhung sei das Ende der Fahnenstange erreicht.

Bisher entzieht sich die schwarz-grüne Landesregierung ihrer Verantwortung für eine ordentliche Finanzausstattung der Kommunen. So wurde die Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen an die Kommunen delegiert, dafür aber nicht die vollständigen Mittel erstattet. Auch bei der Finanzierung der Kinderbetreuung werden die Städte und Gemeinden weitgehend im Stich gelassen. Deshalb hatte der Staatsgerichtshof dem Land aufgegeben ab 2016 eine gerechte Ausgleichslösung zu finden. Einer bedarfsgerechten Finanzierung der Kommunen kommt man mit dem vorgelegten Konzept aber keinen Schritt näher.

Tatsächlich hat die Landesregierung nicht die Aufgaben der Kommunen definiert und den Finanzbedarf der Kommunen ermittelt, sondern den unzureichenden Ist-Zustand als Maßstab genommen und dabei sogar Abschläge bei den Pflichtaufgaben vorgenommen. Damit wird klar, dass die Landesregierung vom ersten Tag ihrer Berechnungen an vor allem beweisen wollte, dass sie nicht mehr Geld in den Finanzausgleich stecken muss.