Wahlfreiheit?

Die Landesregierung brüstet sich derzeit mit der angeblichen Wahlfreiheit für Eltern. Fest gemacht wird dies an den neuen Rückkehrmöglichkeiten für G8-Schüler zu G9. Wahlfreiheit darf man aber nicht nur wollen, sondern muss man auch können. Fakt ist: Wenn die 5., 6. und 7. Klassen aus G8-Jahrgängen zu G9 zurückkehren möchten, dann muss nicht nur die Schulkonferenz dies beantragen, auch alle Eltern müssen einstimmig und anonym zustimmen. Da ist der Unfrieden an Hessens Schulen vorprogrammiert, zumal die Schulen mit der Umsetzung alleine gelassen werden. Stimmen nicht alle Eltern zu, so müssen sich zumindest genug Schüler (mind. 16) finden, um eine eigene G8-Klasse aufzumachen. Sonst gibt es keine Wahlfreiheit. Und wie steht es eigentlich um die Wahlfreiheit dieser Schüler, wenn sie in die Oberstufe kommen? Mit 16 Schülern Wahlmöglichkeiten im Kurssystem der Oberstufe zu ermöglichen, erscheint mir fraglich. Und welche Wahlmöglichkeiten hat man überhaupt im ländlichen Raum, wo es oft nur ein einziges Gymnasium in der näheren Umgebung gibt? Das erscheint mir doch alles wenig durchdacht. Wo Wahlfreiheit drauf steht, sollte auch Wahlfreiheit drinnen sein. Alles andere ist eine Mogelpackung. Fakt bleibt nämlich auch: Wahlfreiheit schafft die Landesregierung nur dort, wo es ihr gefällt. Seit Jahren haben Eltern behinderter Kinder, die ihr Kind lieber auf eine Regelschule anstatt auf eine Förderschule schicken möchten (inklusive Beschulung), keine Wahlfreiheit, da nicht genügend Förderlehrer an den Regelschulen zur Verfügung stehen.